Organisation

Organe der Arbeitsgemeinschaft Mietrecht sind die Mitgliederversammlung und der Geschäftsführende Ausschuss:

  • Die Mitgliederversammlung setzt sich aus den Mitgliedern der Arbeitsgemeinschaft zusammen. Sie fasst ihre Beschlüsse mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen und tagt mindestens einmal im Jahr.
  • Der Geschäftsführende Ausschuss führt die Geschäfte der Arbeitsgemeinschaft. Er setzt sich aus bis zu acht Mitgliedern zusammen, die von der Mitgliederversammlung gewählt werden, sowie einem vom Vorstand des Deutschen Anwaltvereins zu benennenden Mitglied. Wahlen zum Geschäftsführenden Ausschuss finden alle drei Jahre im Rahmen der Mitgliederversammlung auf der Frühjahrstagung statt.
Das Logo der Arbeitsgemeinschaft Mietrecht und Immobilien können Sie in verschiedenen Formaten herunterladen: logo-mitglied-arge-mietrecht-und-immobilien-1